1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1
SUMMER HOME INTERIOR DESIGN e.U., mit Sitz in Mantscha, 8054 Hitzendorf, (im Folgenden „SUMMER HOME“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen SUMMER HOME und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Begriff Möbelstücke umfasst auch Wohnaccessoires wie zum Beispiel Dekorationsobjekte, Bilder, Porzellan, Kissen, Decken etc.
1.2
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der SUMMER HOME schriftlich bestätigt werden.
1.3
Allfällige Geschäftsbedingungen von Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB‘s des Kunden widerspricht SUMMER HOME hiermit ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch SUMMER HOME bedarf es nicht.
1.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5
Alle Angebote von SUMMER HOME sind freibleibend und unverbindlich.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1
Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Vertragspartner ist die SUMMER HOME INTERIOR DESIGN e.U., Mantscha, 8054 Hitzendorf. Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von SUMMER HOME an den Auftraggeber und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ebenso kann ein Vertrag zwischen SUMMER HOME und dem Kunden mündlich und fernmündlich zu Stande kommen – wiewohl die Verträge in der Regel in Schriftform erfolgen. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch SUMMER HOME, um Gegenstand des vorliegenden Auftragsverhältnisses zu werden. Enthält eine Auftragsbestätigung von SUMMER HOME Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht.
2.2
Alle Leistungen von SUMMER HOME (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Home Staging Konzepte, Möblierungskonzepte, Bestellaufträge und elektronische Dateien) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben.
2.3
Der Kunde wird SUMMER HOME zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner fehlenden, unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der SUMMER HOME wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1
SUMMER HOME ist dazu berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen.
3.2
Für den Kauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen sowie die Beauftrag von Handwerkern kann SUMMER HOME seinen Kunden und Auftraggebern nach eigenem Gutdünken Bezugsquellen und Handelspartner bekannt geben bei welchen die Kunden und Auftraggeber von SUMMER HOME nach deren oder gemeinsamer Leistungs- und Produktauswahl selbst und direkt bestellen können. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt dabei im Namen des Kunden. Die Verträge mit Möbellieferanten und Handwerker werden zwischen diesen und dem Kunden abgeschlossen. SUMMER HOME ist nicht Generalunternehmerin. Bei Bestellungen dieser Art übernimmt SUMMER HOME keinerlei Verantwortung und Schadenersatz für Mängel und Ausfall bei Lieferungen, Leistungen und Qualitäten. Dies liegt ausschließlich in der Verantwortung und im Risiko des Auftraggebers an diese Unternehmen.
4. Termine
4.1
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen Dritter sind unverbindlich.
4.2
Verzögert sich die Lieferung/Leistung von SUMMER HOME aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.
4.3
Befindet sich SUMMER HOME aus anderen, selbst verschuldeten, Gründen in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er SUMMER HOME schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Vorzeitige Auflösung
5.1
SUMMER HOME ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a)
die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b)
der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c)
berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von SUMMER HOME keine Vorauszahlungen leistet;
5.2
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen vorzeitig ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die SUMMER HOME trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen wesentliche Vertragsleistungen nicht erbringt (zum Beispiel ein vom Kunden freigegebenes Designkonzept nicht übermittelt).
6. Honorar und Verrechnung
6.1
SUMMER HOME ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen (zum Beispiel für Kreativleistungen, Moodboards, 3D Visualisierungen sowie Bestellung von Mietmöbeln oder anderer Fremdleistungen im Zuge eines Home-Staging Projekts, etc.).
6.2
Alle Leistungen von SUMMER HOME die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der SUMMER HOME erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
6.3
Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der SUMMER HOME - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er SUMMER HOME die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung in vollem Umfang zu vergüten und alle angefallenen Kosten in voller Höhe zu erstatten.
7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
7.1
Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Sämtliche Kreativleistungen, Skizzen, Moodboards, Designkonzepte sowie eventuell direkt von SUMMER HOME für den Kunden eingekaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der SUMMER HOME. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen seitens des Auftraggebers, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
7.2
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, SUMMER HOME die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 30,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3
Weiters ist SUMMER HOME nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht).
8. Schutz und Nutzung des Designkonzepts
8.1
SUMMER HOME ist berechtigt, das Designkonzept oder einzelne Elemente daraus, in ihrem Marketing- und Webauftritt (Website und Social Media Kanäle) ohne Hinweis auf den Auftraggeber zu veröffentlichen.
8.2
Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der von SUMMER HOME für den Auftraggeber erstellten Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von SUMMER-HOME und insbesondere nach vollständiger Bezahlung jener nach Angebot und Auftragsbestätigung vereinbarten Inhalte zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur dann für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von SUMMER HOME anzugeben. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat SUMMER HOME Anspruch auf eine Pönale in der Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen von SUMMER HOME genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.
9. Gewährleistung und Schadenersatz
9.1
Gegenüber geschmacklichen Leistungsergebnissen, Planungsergebnissen und Empfehlungen der von SUMMER HOME kann vom Auftraggeber von SUMMER HOME kein Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden. Basieren die Leistungen Dritter auf der Beratungs- und Kreativarbeit von SUMMER HOME, so ist gegen SUMMER HOME ein diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzanspruch ebenfalls ausgeschlossen und weder direkt noch indirekt geltend zu machen.
9.2
Im Rahmen der Abwicklung von Möbelbestellungen im Auftrag des Kunden, steht die SUMMER HOME für Mängel an den Möbelstücken nicht ein. Soweit SUMMER HOME sich im Rahmen ihres Auftrags um die Behebung der Mängel oder den Austausch des Möbelstücks kümmert, ist ihr der Zeitaufwand in Höhe des im Werkvertrag vereinbarten Stundensatzes gesondert zu ersetzen.
10. Haftung und Produkthaftung
10.1
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der SUMMER HOME für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden jedenfalls ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen.
11. Datenschutz
11.1
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
11.2
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen SUMMER HOME und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen SUMMER HOME und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, das für den Firmensitz der SUMMER HOME INTERIOR DESIGN e.U. sachlich zuständige Gericht vereinbart.
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